Lese-Rechtschreib-Rechnen-Schwierigkeit

Aufgabe der Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens auf der Grundlage der jeweiligen individuellen Lernausgangslage zu unterstützen und zu fördern. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens werden zusätzlich gefördert, unabhängig davon, ob diese Schwierigkeiten auf individuellen Lernvoraussetzungen oder auf sozialen und erzieherischen Einflüssen innerhalb und außerhalb der Schule beruhen.

Schülerinnen und Schüler, die trotz Förderung lang andauernde besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben haben, welche nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden können (besondere Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben – LRS), erhalten über die allgemeine Förderung der Schule hinaus eine zusätzliche Förderung, die die vorhandenen Begabungen entwickelt und eine dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers angemessene Schullaufbahn ermöglicht. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen umfasst die zusätzliche Förderung die Erarbeitung eines grundlegenden Verständnisses von Zahlen und Rechenoperationen.

Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit (LRS)

Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben haben eine massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache. Die betroffenen Personen haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Als Ursache wird eine genetische Disposition, Probleme der auditiven und visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, der Verarbeitung der Sprache und vor allem der Phonologie angenommen. Die Störung tritt isoliert und erwartungswidrig auf, d. h. die schriftsprachlichen Probleme entstehen, ohne dass es eine plausible Erklärung wie eine generelle Minderbegabung oder schlechte Beschulung gibt. Im außerschulischen Bereich wird auch von einer Legasthenie gesprochen. Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für die sprachliche Verständigung, für den Erwerb von Wissen und Informationen, für den Zugang zum Beruf und für das Berufsleben eine besondere Bedeutung zu. Das Lesen und Rechtschreiben zu lehren gehört daher zu den Hauptaufgaben der Schule, und es ist ihre pädagogische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler diese Grundanforderungen erfüllen können.

Rechnen-Schwierigkeit

Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen fallen vor allem durch ihre verfestigten Fehlerstrategien und damit verbundenen Formen der Bearbeitung von mathematischen Aufgaben auf. Sie zeigen typische Muster in der Art der Interaktion mit mathematischen Problemstellungen. Diese Auffälligkeiten werden als Symptome für Rechenstörungen bezeichnet. Der Begriff „Symptom“ wird nicht zur Kennzeichnung einzelner Fehler verwendet, z. B. für einen bei leistungsschwachen Kindern häufig vorkommenden Fehler um minus eins bei Additionsaufgaben (7 + 5 = 11). Er kennzeichnet vielmehr eine Auffälligkeit, die eine ganze Klasse von Fehlern erklären kann. Zur Kennzeichnung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens werden vor allem drei Begriffe verwendet, nämlich Rechenschwäche, Rechenstörung und Dyskalkulie. In den Medien werden sie häufig synonym gebraucht. Die Begriffe „Rechenschwäche“ und „Rechenstörung“ sind eher im Kontext von Schule und Mathematikdidaktik gebräuchlich. Im Land Brandenburg wird der Sachverhalt als besondere Schwierigkeit im Rechnen beschrieben.

Eine Suche im Internet nach Ursachen für die besonderen Schwierigkeiten im Rechnen liefert eine nahezu unüberschaubare Vielfalt an „Erklärungen“. Neben visuellen Teilleistungsstörungen und Störungen der akustischen oder der taktilen Wahrnehmung werden zerebrale Funktionsstörungen, einseitige Hirnhemisphärendominanz, linkshirniges Denken, kortikale Assoziationsdefizite u. a. angeboten. Bei seriöser Betrachtungsweise muss jedoch festgestellt werden, dass die Ursachen für Rechenstörungen unbekannt sind. Deshalb muss Schule sich vor allem auf einen verbesserten Mathematikunterricht konzentrieren – am einfachsten im Sinne von präventiven Maßnahmen.


Im Land Brandenburg regelt eine spezielle Rechtsvorschrift die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die eine besondere Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen haben. Die „Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ trifft Aussagen zu der Aufgabe der Lehrkräfte und zu Art und Umfang der Unterstützung. Hervorzuheben ist, dass diese Unterstützung unabhängig davon erfolgt, ob die Schwierigkeiten auf individuellen Lernvoraussetzungen oder auf sozialen und erzieherischen Einflüssen innerhalb und außerhalb der Schule beruhen. Reichen die zusätzlichen schulischen Förderangebote nicht aus, kann auch eine außerschulische Unterstützung erfolgen. Die Schule ist angehalten, mit den außerschulischen Maßnahmeträgern zusammen zu arbeiten.

Grundsätzlich gelten für Schülerinnen, Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben die für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäbe der Leistungsbewertung. Für diese Schülerinnen und Schüler können aber ein Nachteilsausgleich und/oder eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung erfolgen.



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